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Löschfristen & Bürokratieentlastungsgesetz: Was Unternehmen jetzt umsetzen sollten

Klarheit schaffen statt aufschieben

Das neue Bürokratieentlastungsgesetz IV soll Unternehmen von unnötigem Aufwand befreien.
Doch es stellt auch klar: Wer Daten aufbewahrt, muss wissen, warum – und wie lange.

Gerade bei personenbezogenen Daten herrscht in vielen Unternehmen noch Unsicherheit:

  • Was müssen wir aufheben?
  • Was dürfen oder müssen wir löschen?
  • Welche Fristen gelten?

Wer hier klare Prozesse etabliert, kann Bürokratie wirklich abbauen – und gleichzeitig Datenschutz professionell umsetzen.
Denn nur was verantwortlich gesteuert wird, ist im Ernstfall auch rechtssicher und effizient.

Warum das Thema jetzt drängt

Die neuen Vorgaben machen deutlich: Vorratsdatenhaltung ohne klare Rechtsgrundlage gehört der Vergangenheit an. Löschpflichten gelten unabhängig von steuerlichen oder handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen.

Gerade personenbezogene Daten wie:

  • Kundendaten
  • Bewerberdaten
  • Vertrags- und Mitarbeiterdaten

dürfen nicht auf unbestimmte Zeit gespeichert werden.

Typische Fehler in Unternehmen

  • „Lieber nichts löschen, man weiß ja nie.“
  • Fehlende Zuständigkeiten für Löschprozesse.
  • Keine technische Unterstützung (z.B. keine Löschroutinen).
  • Vermischung von Aufbewahrungspflicht und Löschpflicht.

Was Unternehmen jetzt konkret tun sollten:

  1. Dateninventur durchführen
    Welche Daten liegen wo, wie lange, und warum?
  2. Löschkonzepte aktualisieren bzw. entwickeln
    Rechtskonforme Aufbewahrungs- und Löschfristen definieren.
  3. Verantwortlichkeiten klären
    Wer steuert und dokumentiert die Löschung?
  4. Technische Umsetzung sicherstellen
    Z.B. automatische Löschroutinen, Datenmanagement-Tools.
  5. Mitarbeitende sensibilisieren
    „Weniger ist mehr“ – das gilt auch beim Datenschutz.

Fazit – Klarheit schafft Sicherheit

Daten löschen heißt nicht: weniger Sicherheit – sondern mehr Klarheit.

Natürlich entsteht durch die Einführung von Löschkonzepten erst einmal zusätzlicher Prüfaufwand.
Doch dieser Aufwand zahlt sich mehrfach aus:

  • Mehr Rechtssicherheit
  • Bessere Datenqualität
  • Geringere Kosten durch überflüssige Datenhaltung
  • Weniger Risiko bei Datenschutzkontrollen

Und Sie wissen endlich, welche Daten Sie nach 10 Jahren oder früher sicher löschen dürfen.

Bürokratieabbau und Datenschutz schließen sich nicht aus – sie gehen Hand in Hand.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, den Prozess aktiv zu steuern.